Fuhrparkrecht in der Praxis

Was Fuhrparkverantwortliche über Fuhrparkrecht wissen sollten

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Beschreibung

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb erleben Fuhrparkverantwortliche immer wieder böse Überraschungen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. Denn mit nichts wird fahrlässiger umgegangen, als mit dem Fuhrparkrecht! Dabei lauern für Fuhrparkverantwortliche rechtliche Fallstricke an allen Ecken. Hier einige Beispiele:

- Bei Verletzungen vertraglicher Pflichten (Obliegenheitsverletzungen) kann der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung verlieren.

- Bei Nichtbeachtung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften drohen dem Fuhrparkverantwortlichen Geldbußen bis zu 10.000 €.

- Bußgelder und Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei wegen Überladung, fehlender Ladungssicherung, fehlenden betriebs- und verkehrssicheren Zustandes des Firmenwagens, etc., ergehen direkt gegen den Fuhrparkverantwortlichen.

- Verursacht ein Angestellter ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Firmenwagen einen Unfall und kann der Fuhrparkverantwortliche die Kontrolle der Fahrerlaubnis nicht nachweisen, so drohen ihm Geld- oder Haftstrafen.

Diese Fallstricke ließen sich beliebig erweitern. Deshalb sollten Sie sich unbedingt im Fuhrparkrecht auskennen! In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie im Fuhrparkrecht wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Halterhaftung und -verantwortung delegieren können, wie ordnungsgemäße Führerscheinkontrollen aussehen, welche berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu beachten sind und was Sie bei der Umsetzung der aktuellen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unbedingt beachten sollten. Weiterhin werden Sie grundlegende (haftungs-)rechtliche Anforderungen und (steuerliche) Besonderheiten der Elektromobilität im Firmenfuhrpark kennenlernen und die wesentlichen Aspekte aus dem Bereich Arbeitsrecht und Dienstwagenüberlassung beleuchten. Mit diesem Wissen werden Sie künftig in der Lage sein, Ihren Firmenfuhrpark rechtssicher zu betreuen und erfolgreich zu managen.

Inhalte

Halterverantwortung und Halterhaftung

  • Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
  • Halterverantwortung – Möglichkeiten der Delegation
  • Auswirkungen der Halterhaftung (straf-, zivil- und versicherungsrechtlich)
     

Die Führerscheinkontrolle

  • Fahrerlaubnisklassen
  • Befristungen und Schlüsselzahlen
  • Elektronische Kontrolle
  • Umgang mit ausländischen Führerscheinen
  • Delegation der Führerscheinkontrolle
     

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und ihre Umsetzung

  • Die Ein- und Unterweisung
  • Zustandsprüfung des Fahrzeugs durch den Fahrer
  • Warnwestenpflicht
  • Prüfung durch einen Sachkundigen als UVV-Prüfung
  • Verkehrsunfallregulierung – Verkehrsunfall und Personenschaden
  • Ladungssicherung – Anforderungen an Firmenwagen
  • Bußgeldtatbestände
  • Regressansprüche der Berufsgenossenschaft
     

Bußgeldmanagement im Firmenfuhrpark

  • Rechtliche Fallstricke
  • Die Pflichten des Arbeitgebers als Kraftfahrzeughalter
  • Rechtliche Konsequenzen bei fehlender Fahrerbenennung
     

E-Mobility im Firmenfuhrpark

  • Elektrofahrzeuge als fest zugewiesene Dienstwagen
  • Steuerliche Besonderheiten zur Privatnutzung
  • Steuerliche Besonderheiten beim Laden
  • Haftungsrisiken des Arbeitgebers beim Laden zuhause
     

Arbeitsrecht und Dienstwagenüberlassung

  • Car Policy, Dienstwagenrichtlinie und Dienstwagenvertrag
  • Regelungen der Fahrzeugüberlassung
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
  • Arbeitsrechtliche Brennpunkte der Dienstwagenüberlassung
  • Regelung der privatenNutzung
  • Haftung für Schäden
  • Lohnsteuerrichtlinie zu Unfallschäden
  • Lohnsteuerrichtlinie zu Poolfahrzeugen
     

Datenschutz im Firmenfuhrpark

  • Aktuelle Regelungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
  • Arbeitgeberpflichten
  • Arbeitnehmerrechte
     

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

  • Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
  • Berufskraftfahrerqualifikation

So arbeiten Sie im Seminar:

Die Seminarinhalte werden praxisnah durch Vorträge, Präsentationen, konkrete Fallbeispiele und Diskussionen vermittelt und in Einzel- und Gruppenübungen vertieft. Es werden bewährte Präsentations- und Lernmedien eingesetzt und Sie erhalten umfangreiche Seminarunterlagen, Checklisten und Gesetzestexte.

Wer sollte teilnehmen:

Dieses Seminar richtet sich an alle Fuhrparkverantwortlichen, die sich mit den wichtigsten Regelungen des Fuhrparkrechts vertraut machen möchten, um ein rechtssicheres Fuhrparkmanagement zu gewährleisten. Es ist nicht nur für Nachwuchskräfte relevant, sondern auch für erfahrene Fachleute, die ihr Wissen aktualisieren wollen.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:

Spezielle rechtliche Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Sie bereits (praktische) Erfahrungen im Fuhrparkmanagement sammeln konnten.


Seminar-Nr.

011002

Gebühr

ab 595,00 € zzgl. MwSt. (siehe besondere Hinweise)

Zeiten

9 - ca. 17 Uhr

Hotelinformationen

Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.


Referent/in

Dr. Katja Löhr-Müller

Dr. Katja Löhr-Müller

Wenn es um Fuhrparkrecht geht, kommt man an Dr. Katja Löhr-Müller nicht vorbei. Die ehemalige Justiziarin eines international operierenden Engineering-Unternehmens gehört heute zu den renommiertesten Fachleuten dieses schwierigen Rechtsgebietes. Wohl kaum ein Referent hat mehr Fachbeiträge zu Themen des Fuhrparkrechts veröffentlicht als sie. Allein in den letzten sechs Jahren wurden mehr als 150 Artikel und Aufsätze publiziert. Ferner ist sie Autorin des Kapitels „Fuhrparkmanagement“ im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht. Somit gibt es in diesem Themenfeld kaum eine Frage, mit der sich die Expertin nicht schon beschäftigt hat. Aus diesem Grund erhielt sie in der Vergangenheit auch das Mandat, auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag, der größten Veranstaltung für Verkehrsrechtsjuristen, als Expertin für Fuhrparkrecht zu referieren. Frau Dr. Löhr-Müller hält zudem bundesweit regelmäßig offene Seminare und Inhouse-Veranstaltungen für Industrie und Mittelstand zu allen fuhrparkrechtlichen Themen. Neben ihrer Referententätigkeit ist Frau Dr. Löhr-Müller als Rechtsanwältin in der Kanzlei Groth Müller, Rechtsanwälte in Partnerschaft und Notare in Rüsselsheim tätig.

Besondere Hinweise

Gebühr Präsenz-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 845,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 745,00 € pro Person zzgl. MwSt.

Gebühr Online-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 695,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 595,00 € pro Person zzgl. MwSt.

Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare: Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset).

Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.