Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstaltungen für Geschäftskunden
Das Veranstaltungsangebot von CompendiumPlus richtet sich an Geschäftskunden aus dem privatwirtschaftlichen Be-reich und dem öffentlichen Dienst.

§ 2 Offene Seminare, Anmeldung
Seminare (Präsenz oder Live-Online), die von CompendiumPlus allgemein ausgeschrieben worden sind und sich an eine Vielzahl von Geschäftskunden richten, werden im Weiteren als offene Seminare bezeichnet. Anmeldungen zu offenen Seminaren sind schriftlich vorzunehmen und per Online-Buchungsfunktion, E-Mail, Brief oder per Telefax zu übermitteln. Eingegangene Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird der Anmeldebestätigung eine Rechnung beigefügt. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Kontaktaufnahme mit CompendiumPlus, sofern die Anmeldebestätigung nicht innerhalb von 10 Werktagen zugegangen ist.

§ 3 Inhouse-Schulungen
Seminare (Präsenz oder Live-Online), die firmenintern stattfinden, werden im Weiteren als Inhouse-Schulungen be-zeichnet. Von CompendiumPlus schriftlich verfasste Angebote für Inhouse-Schulungen haben ausgehend vom Verfas-sungsdatum des Angebots eine Gültigkeit von drei Monaten. Terminreservierungen in den Angeboten behalten bis zu den jeweils angegebenen Optionsterminen ihre Gültigkeit.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Seminargebühren für offene Seminare sind vor Beginn eines Seminars zu zahlen. Zugegangene Rechnungen sind so-fort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung geleistet, ist CompendiumPlus berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zah-lungen sind für CompendiumPlus grundsätzlich kostenfrei vorzunehmen. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland. Transaktionskosten gehen insoweit immer zu Lasten des Veranlassers. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 5 Stornierung offener Seminare
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat aber innerhalb der nächsten 12 Monate die Möglichkeit, kostenlos an ei-nem anderen preislich gleichwertigen Seminar seiner Wahl, welches von CompendiumPlus angeboten wird, teilzuneh-men. Sollte ein derartiges Seminar oder die Teilnahme an einem solchen Seminar jedoch nicht zustande kommen, be-steht für den Vertragspartner kein Anspruch auf Rückvergütung der Seminargebühren. Auch kann die gebührenfreie Teilnahme nicht auf später stattfindende Seminare übertragen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wo-chen vor Seminarbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglich-keit, an einem anderen preislich gleichwertigen Seminar seiner Wahl, welches von CompendiumPlus angeboten wird, teilzunehmen. Hierfür werden ihm dann 50 % der Seminargebühren dieses Seminars in Rechnung gestellt. Bei Nichter-scheinen oder Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Seminargebühren erhoben. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminar-teilnahme ist jederzeit übertragbar.

§ 6 Stornierung von Inhouse-Schulungen
Sofern nichts anderes in den individuellen Angeboten für Inhouse-Veranstaltungen vermerkt ist, gelten für Stornierungen von Inhouse-Schulungen folgende Regelungen: Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Schulungsbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Schulungsbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat aber einmalig die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate ei-nen neuen Termin zu vereinbaren und zu realisieren. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schulungsbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Termin zu vereinbaren und zu realisieren. Hierfür werden ihm dann 50 % der Schulungsgebühren der stornierten Inhouse-Schulung in Rechnung gestellt. Bei Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Schulungsgebühren erhoben. Weiterhin trägt der Vertragspartner alle durch die Stornierung entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten, die durch Stornierungen der An- und Abreise sowie Unterkunft des/der Referenten anfallen. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§ 7 Änderung des Leistungsumfangs offener Seminare
Inhalt und Ablauf eines Seminarprogramms orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweili-gen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Tatbeständen. Unter Wahrung des Gesamt-charakters und der Qualität der Veranstaltung kann es deshalb zu Änderungen des Seminarprogramms kommen. Auch behält sich CompendiumPlus Änderungen beim Einsatz der Referenten vor. Zu Auswirkungen auf den Gesamtcharakter und die Qualität der Veranstaltung kommt es dadurch ebenfalls nicht. Änderungen des Seminarprogramms oder beim Einsatz der Referenten führen auf Seiten des Vertragspartners nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu einem Recht, den Rechnungsbetrag zu mindern.

§ 8 Seminarannullierung
CompendiumPlus behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 4 Teilneh-mer) abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall eines offenen Seminars durch Krankheit des Trainers, höhe-re Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

§ 9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertrags-partners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspart-ners an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Urheberrechte
Sämtliche seminar- und schulungsbegleitende (digitale) Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem unmittelbaren Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Wei-tergabe an Dritte wird seitens CompendiumPlus untersagt.

§ 11 Haftung
Sämtliche Schulungsmaßnahmen vermitteln den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Er-fahrungen. Sie werden objektiv, produkt- und firmenneutral durchgeführt. Bezüglich der Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt CompendiumPlus keine Haftung. Ansonsten haftet CompendiumPlus nur für Schäden, die durch das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind. CompendiumPlus behält sich vor, Seminarteilnehmer, die durch ihr Verhalten während des Veranstaltungszeitraumes den Seminarerfolg gefährden oder dem Ansehen von CompendiumPlus Schaden zufügen, von der betreffenden Veranstaltung auszuschließen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

§ 12 Sektenpassus
Alle offenen Seminare und Inhouse-Schulungen von CompendiumPlus beruhen auf neuesten wissenschaftlichen Er-kenntnissen, nicht aber auf Ideologien oder Sektenkult. Deshalb wird erklärt, dass jegliche Zusammenarbeit von CompendiumPlus mit sektenartigen Organisationen – insbesondere Scientology – sowie ihnen nahestehenden Unternehmen abgelehnt und sich entschieden von derartigen Organisationen distanziert wird. CompendiumPlus bietet keine Veranstaltungen an, in denen nach einer der Methoden ("Technologien") von L. Ron Hubbard gearbeitet wird bzw. die diese beinhalten. Derartige Methoden werden vollständig abgelehnt. Weiterhin unterhält CompendiumPlus wis-sentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Unternehmen oder Organisationen, die die Verbreitung der Methoden des L. Ron Hubbard unterstützen, bzw. die nach derartigen Methoden geführt oder von ihnen beeinflusst werden.

§ 13 Schlussbestimmungen
Für alle geschäftlichen Beziehungen von CompendiumPlus gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine mögliche Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Von diesen Geschäfts-bedingungen abweichende Abmachungen erlangen nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit. Soweit keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind, gelten diese Geschäftsbedingungen außer für offene Seminare und Inhouse-Schulungen entsprechend auch für andere Veranstaltungen von CompendiumPlus wie z. B. Workshops, Trainings, Fachtagungen oder Coaching-Maßnahmen.