Fremdfirmenmanagement aktuell

So setzen Sie Vorschriften und Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge rechtssicher um!

Termine und Orte

Beschreibung

Der Fremdfirmeneinsatz gehört in vielen Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß zum unternehmerischen Alltag. Um im Hinblick auf Fragen der Gewährleistung, der Haftung, der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes die Einhaltung von (Sicherheits-)Standards gewährleisten zu können, ist es notwendig, Fremdfirmen entsprechend professionell und rechtssicher zu steuern und zu koordinieren. Insbesondere gilt es von vorneherein zu definieren, welche Eingriffsmöglichkeiten der Auftraggeber in die Tätigkeit der Fremdfirma hat. Hier helfen vertragliche Mechanismen in Form von Service Level Agreements (SLS) und der Installation eines Qualitätsmanagements mit vereinbarten Überwachungsrechten weiter. Es gilt, das unternehmensinterne Fremdfirmenmanagement in bestehende Managementsysteme zu integrieren, um es nicht bei der Vornahme und Durchführung von Einzelmaßnahmen zu belassen, die weniger effektiv und wirksam sind. 

Auf Basis der aktuellen gesetzlichen Regelungen – insbesondere der seit dem 01. April 2017 geltenden Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge (Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen) – bietet Ihnen dieses Seminar in kompakter Form die notwendigen praxisorientierten Handlungsempfehlungen für einen rechtssicheren Fremdfirmeneinsatz in Ihrem Unternehmen. Eine systematische Integration des Fremdfirmenmanagements in vorhandene Managementsysteme Ihres Unternehmens gewährleistet eine größere Sicherheit und einen höheren (Gesundheits-)Schutz handelnder Personen, minimiert bestehende (Haftungs-)Risiken und schafft gleichzeitig Synergien in der bestehenden Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Inhalte

Wichtige rechtliche Grundlagen und Regelwerke im Überblick

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Baustellenverordnung (BaustellenV)
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Vorschriften und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  • Neues Mindestlohngesetz (MiLoG)


Vertragliche Regelungen und Haftung

  • Zustandekommen und Abwicklung von Fremdfirmenverträgen
  • Rechtliche Einordnung von Instandhaltungsverträgen
  • Werk-/ Dienstvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Abgrenzungsfragen unter Berücksichtigung der seit dem 01.04.2017 geltenden Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und zu Werkverträgen
  • Gewährleistung, zugesicherte Eigenschaften und Haftung
  • Steuerung von Fremdfirmen und vertragliche Mechanismen zur Qualitätskontrolle 
    • Fremdfirmenordnung
    • Service Level Agreements (SLA)
    • Installation eines Qualitätsmanagements


Arbeitsrechtliche Pflichten und Leiharbeit

  • Fürsorgepflichten
  • Arbeitszeitrechtliche Pflichten
  • Zulässige Arbeitnehmerüberlassung
  • Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und ihre Konsequenzen
  • Organisationsmaßnahmen zur Vermeidung von AÜG-Verstößen


Organisationsverantwortung beim Einsatz von Fremdfirmen

  • Anweisungs-, Auswahl- und Überwachungsverantwortung
  • Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
  • Organisationshaftung
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators
  • Beweislastumkehr / Entlastungsbeweis
  • Praxis-Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung


Sicherheits- und umweltrelevante Pflichten

  • Arbeitssicherheitsrechtliche Pflichten
  • Koordinationspflichten
  • Umweltschutzrechtliche Pflichten
  • Notfallmanagement
  • Aktuelle Rechtsprechung

So arbeiten Sie im Seminar:

Alle Fragestellungen rund um die rechtssichere Koordination des Fremdfirmeneinsatzes in Unternehmen werden in Kurzvorträgen, Lehrgesprächen und Diskussionsrunden dargestellt und vermittelt. Sie machen sich die Seminarinhalte praxisnah zu Eigen, so dass Sie das Gelernte im Anschluss unmittelbar in Ihrem Unternehmen anwenden und umsetzen zu können.

Wer sollte teilnehmen:

Dieses Seminar richtet sich an Facility Manager, Fremdfirmenkoordinatoren, Einkäufer, Betriebsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sonstige Fach- und Führungskräfte, die in ihrem Unternehmen oder ihrer Einrichtung den Fremdfirmeneinsatz rechtssicher koordinieren wollen, um Fallstricke mit einem erhöhten Haftungs- und Schadensersatzrisiko zu vermeiden.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:

Für den erfolgreichen Seminarbesuch sind keine besonderen Vorkenntnisse notwendig. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn Sie bereits Grundkenntnisse im Bereich der Fremdfirmenkoordination mitbringen.


Seminar-Nr.

007032

Gebühr

ab 595,00 € zzgl. MwSt. (siehe besondere Hinweise)

Zeiten

9 - ca. 17 Uhr

Hotelinformationen

Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.


Referent/in

Werner Dillerup

Werner Dillerup

Das Facility Management war immer eine besondere Profession von Rechtsanwalt Werner Dillerup. Schon während seines rechtswissenschaftlichen Studiums absolvierte er eine Ausbildungsstation in einem großen, bundesweit tätigen FM-Unternehmen in Hamburg. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war Herr Dillerup dann zunächst Syndikus und im Weiteren Geschäftsführer eines Unternehmens für FM-Dienstleistungen im Raum Münster. Seit 2009 ist Herr Dillerup als Rechtsanwalt in Osnabrück und Münster tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit beschäftigt er sich u. a. mit Fragestellungen rund um das Facility Management, mit gesellschaftsrechtlichen Thematiken und dem gewerblichen Mietrecht. Regelmäßig gibt Rechtsanwalt Werner Dillerup sein Wissen auch als Referent weiter. So ist er u. a. Lehrbeauftragter für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Münster.

Hartmut Hardt

Hartmut Hardt

Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI) ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte in den Bereichen des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.

Besondere Hinweise

Gebühr Präsenz-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 845,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 745,00 € pro Person zzgl. MwSt.

Gebühr Online-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 695,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 595,00 € pro Person zzgl. MwSt.

Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare: Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset).

Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.

 

Referenteneinsatz terminabhängig