Beschreibung
Unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz trat am 01. November 2011 die seinerzeit neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit bedeutsamen Änderungen für Eigentümer von Gewerbe- und Wohnraumimmobilien sowie das Facility Management in Kraft. Nunmehr ist am 31. März 2023 die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verabschiedet worden. Die neue Verordnung setzt die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU)2020/2184) in nationales Recht um.
Insgesamt haben sich mit der neuen Verordnung die Anforderungen an Eigentümer und Betreiber von Trinkwasserinstallationen nochmals deutlich erhöht. Dies zeigt sich schon alleine daran, dass aus den bisher 25 Paragrafen nunmehr 72 Paragrafen geworden sind. Zur Einhaltung und Durchsetzung von Schutzanforderungen normiert die aktuelle Trinkwasserverordnung einen umfassenden Katalog an Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten. Neu hinzugekommene Pflichten und Vorgaben sind insbesondere:
- Die verpflichtende Durchführung einer Bewertung und eines Risikomanagements von Wasserversorgungsanlagen im Rahmen eines durchgängigen "risikobasierten Ansatzes"
- Neue und/oder strengere Parametervorgaben, u. a. für die PFAS, Halogenessigsäuren, Bisphenol A, Chlorit, Chlorat, Arsen, Blei und Chrom
Die Regelungen der aktuellen Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, sondern gelten auch für Inhaber bzw. Betreiber sog. Trinkwasserinstallationen. Hierunter sind alle Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens bis zur Verbraucherzapfstelle zu verstehen. Damit obliegt die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers dem Eigentümer, dem Vermieter und auch dem Verwalter einer Immobilie. Erhöhte Haftungsrisiken, vermehrte Prüfungen und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Wasserversorgung in Gebäuden: Die Folgen der Trinkwasserverordnung können immens sein! Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen!
Lassen Sie sich in diesem Seminar auf Basis der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle relevanten Informationen und Neuerungen mit den daraus resultierenden Verpflichtungen für Betreiber von Trinkwasserinstallationen aufzeigen. Bringen Sie sich mit dem erlangten Wissen auf den neuesten Stand und minimieren Sie so mögliche negative Folgen – insbesondere bestehende Haftungsrisiken – für sich und Ihr Unternehmen.
Inhalte
Die rechtlichen Regelungen der aktuellen Trinkwasserverordnung
- Schwerpunkte der novellierten Trinkwasserverordnung
- Verantwortlichkeit für Trinkwasseranlagen
- Darstellung der aktuellen Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes
Betrieb von Trinkwasseranlagen
- Inspektions- und Wartungsarbeiten
- Änderungen an Anlagen zu Warmwasserbereitung
Allgemeine Anzeige- und Untersuchungspflichten
Besondere Anzeige- und Untersuchungspflichten sowie erhöhte Anforderungen bei zentraler Trinkwassererwärmung
Bestehende Informations- und Dokumentationspflichten
Überwachung durch das Gesundheitsamt
Hygiene von Trinkwasseranlagen – Technische Regelwerke und Normen
- Technisches Regelwerk für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden (TRWI)
- VDI-Richtlinienreihe 6023 / VDI 3810 Blatt 2
- VDI/BTGA/ZVSHK - Richtlinie 6023 Blatt 2 (Gefährdungsanalyse)
- Anforderungen an Werkstoffe und Materialien zum Einsatz bei Trinkwasser
- Geräte zur Trinkwassernachbehandlung in Gebäuden
Verschärfte Grenzwerte für Uran, Cadmium und Blei
Neue Parametervorgaben für PFAS, Halogenessigsäuren, Bisphenol A, Chlorit, Chlorat, Arsen und Chrom
Die besondere Bedeutung der Legionellen-Problematik
- Was sind Legionellen?
- Gefährlichkeit von Legionellen
- Erstmaliger Grenzwert (Technischer Maßnahmenwert) für Legionellen mit jährlicher Untersuchungspflicht
Anforderungen an die Beauftragung der Untersuchungsstellen (Labore)
Probenentnahme
- Strategien
- Regelungsvorgaben nach DIN EN ISO 19458 und DIN EN ISO 17025
- Aktuelle Rechtssprechung zur Einheit von Probennahme und Analytik (§ 15 Abs. 4 TrinkwV)
WaterSafetyPlan
Haftungsrisiken und Verantwortlichkeiten entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung
Neueste Rechtsprechung...
- ...zu Trinkwasser-Enthärtungsanlagen
- ...zum Verbrüh-Schutz
- ...zu Mietminderungen und Mietkürzungen
- ...zum Brandschutz
- ...zur Anfechtung wegen arglistigerTäuschung
So arbeiten Sie im Seminar:
Die Seminarinhalte werden ausführlich durch Vorträge, Präsentationen, konkrete Beispiele und Diskussionen praxisnah und in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache vermittelt. Sie erhalten alle relevanten Informationen zur aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) inklusive digitaler Seminarunterlagen mit Fallbeispielen.
Wer sollte teilnehmen:
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen (z. B. Wasserversorgungswerke, Krankenhäuser, etc.), an Inhaber bzw. Betreiber von Trinkwasserinstallationen (z. B. Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter, Bauträger und Baufirmen), und an sonstige Mitarbeiter aus dem Bereich Facility Management, die sich mit der aktuellen Trinkwasserverordnung und den daraus resultierenden Verpflichtungen beschäftigen möchten.
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Für den erfolgreichen Seminarbesuch benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse, denn alle relevanten Informationen zur aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden Ihnen ausführlich und praxisnah vermittelt. Erste Erfahrungen im Facility Management sind allerdings hilfreich.
Seminar-Nr.
007028
Gebühr
ab 595,00 € zzgl. MwSt. (siehe besondere Hinweise)
Zeiten
9 - ca. 17 Uhr
Hotelinformationen
Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.
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Referent/in
Hartmut Hardt
Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI) ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte in den Bereichen des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.
Besondere Hinweise
Gebühr Präsenz-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 845,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 745,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Gebühr Online-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 695,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 595,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare: Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset).
Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.