Beschreibung
Die aktuellen Reformen in der gesetzlichenRentenversicherung
Bereits seit 01.07.2017 gilt das neue Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, umgangssprachlich als Flexi-Rentengesetz bezeichnet. Jetzt sind attraktive Gestaltungen im Hinblick auf eine Teilrente möglich. Auch eine Beschäftigung neben einer vorzeitigen Altersrente führt zu einem Rentenzuschlag. Selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann weiterhin eine Steigerung des Rentenanspruchs erreicht werden.
Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenpaket) soll, die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin tragfähig, solide und belastbar gestalten.
Aus diesem Grund wird für den absehbaren Zeitraum bis 2025 eine doppelte Haltelinie eingeführt. Dabei soll das Sicherungsniveau der Renten bei mindestens 48 Prozent und der Beitragssatz bei maximal 20 Prozent liegen.
Zusätzlich werden Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit besser abgesichert werden.
Erziehende Elternteile werden ab dem 01. Januar 2019 für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Um Geringverdiener bei der Sozialabgabe zu entlasten, wird eine Gleitzone mit einer Obergrenze von 1.300 Euro weiter entwickelt.
Wir werden in diesem Seminar mit Führungskräften und Mitarbeitern aus Personal- und Sozialabteilungen beide Pakete diskutieren und praxisnah auf die neuen gesetzlichen Regelungen eingehen.
Inhalte
- Die Flexi-Rente
- Aufhebung der starren Teilrenten durch flexible Anrechnung von Hinzuverdienst auf eine Altersrente oder Renten wegen Erwerbsminderung
- Was gehört zum Hinzuverdienst?
- Was folgt aus dem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro?
- Neue Begriffe: Was sind oberer und unterer Hinzuverdienstdeckel, höchste Entgeltpunktezahl aus den letzten 15 Jahren?
- Prognose und Spitzabrechnung der Hinzuverdienste
- Vorsicht bei Teilrente und Betriebsrente
- Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
- Angleichung der Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern bis 2024
- Neuregelungen durch das Rentenpaket 2019:
- Die doppelte Haltelinie:
- Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent
- Beitragssatz von maximal 20 Prozent
- Verbesserte Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit
- Mütterrente II: zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
- Erweiterung der bisherigen Gleitzone zu einem rentensichernden Übergangsbereich bis 1.300 Euro
- Weitere aktuelle Änderungen
- Die doppelte Haltelinie:
- Informationen über das Sozialschutzpaket im Zusammenhang mit Covid 19
- Informationenzur GrundrenteGrundrentenzeiten
- Übergangsbereich
- Relevante Verdiensthöhe
- Berechnung der Leistung
- Einkommensanrechnung
- Höhe des Grundrentenzuschlages
So arbeiten Sie im Seminar:
Wer sollte teilnehmen:
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Personal- und Sozialabteilungen.
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Seminar-Nr.
302003
Gebühr
ab 640,00 € (siehe besondere Hinweise)
Zeiten
9.30 - ca. 17.00 Uhr
Hotelinformationen
Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.
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Referent/in
Wolfgang Wehowsky
Renten- und Sozialexperte
Harald Rihm
Renten- und Sozialexperte
Besondere Hinweise
Gebühr Präsenz-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 790,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 650,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Gebühr Online-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 640,00 € zzgl. MwSt.
Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare: Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset).
Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.
Referenteneinsatz terminabhängig