Aktuelle Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Flexirente, die Grundrente und vieles mehr: 2023 aktuell

Termine und Orte

Beschreibung

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, umgangssprachlich als Flexi-Rentengesetz bezeichnet, wurde zwar zum 01.01.2023 durch das Aufheben diverser Hinzuverdienstgrenzen teilweise aufgehoben, dennoch sind weiterhin attraktive Gestaltungen im Hinblick auf eine Teilrente möglich. Die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, wird in der Rente umfassender als bisher anerkannt.

Nach jahrelangen Diskussionen wurde das Grundrentengesetz verabschiedet und trat zum 01.01.2021 in Kraft. Diese und auch viele andere Änderungen werden wir in diesem Seminar mit Führungskräften und Mitarbeitern aus Personal- und Sozialabteilungen diskutieren und dabei praxisnah auf die neuen gesetzlichen Regelungen eingehen.

Inhalte

Flexi-Rentengesetz

  • Aufheben diverser Hinzuverdienstgrenzen
  • Gestaltungen im Hinblick auf eine Teilrente
  • Situation nach Erreichen der Regelaltersgrenze


Rentenpaket 2019

  • Die so genannte Mütterrente II
  • Kindererziehungszeit und deren Verlängerungsmöglichkeiten


Bessere Absicherung verminderter Erwerbsfähigkeit

  • Anhebung der Zurechnungszeit


Grundrentengesetz

  • 1,3 Millionen positiven Grundrentenbescheide
  • Durchschnitt von rund 75 Euro


Minijob-Grenze neu dynamisch

  • Bezugspunkt Arbeitszeit von 10 Stunden wöchentlich bei Mindestlohn
  • Überschreitung von bis zu zwei Kalendermonaten


Übergangsbereich (Midijob)

  • Einkommensbereich neu bei 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich


Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten

  • Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
  • monatliche Bezugsgröße angepasst an die Lohnentwicklung


Arbeitslosengeld II vom neuen Bürgergeld abgelöst


Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz 2022 mit Wirksamkeit zum 01.07.2024

  • Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 1. Juli 2024 mit Pauschalzuschlag

So arbeiten Sie im Seminar:

Wer sollte teilnehmen:

Führungskräfte und Mitarbeiter aus Personal- und Sozialabteilungen.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:


Seminar-Nr.

302003

Gebühr

ab 780,00 € (siehe besondere Hinweise)

Zeiten

9.30 - ca. 17.00 Uhr

Hotelinformationen

Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.


Referent/in

Harald Rihm

Renten- und Sozialexperte

Ingo Kluska

Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und seit vielen Jahren Rentenexperte. Seine derzeitigen Lehr- und Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung sind aktuelle Rechtsänderungen, sowie sämtliche beratungsrelevante Themen. Durch die jahrelange Erfahrung als Rentenspezialist ist er für die Qualitätssicherung im Beratungsdienst und für die theoretische Ausbildung von Nachwuchskräften für den Beratungsdienst zuständig.

Besondere Hinweise

Gebühr Präsenz-Seminar (eintägig): Einzelbuchung: 880,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 820,00 € pro Person zzgl. MwSt.

Gebühr Online-Seminar (eintägig): 780,00 € zzgl. MwSt.

Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare: Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset).

Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.

 

Referenteneinsatz terminabhängig