Neues Gesetz für Betreiber von Kühlanlagen

Foto: http://tinylab-webde.home.e-sens-e.net

Am 2. Juni 2017 hat der Bundesrat einer Reihe von umweltrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben zugestimmt. Von besonderer Bedeutung für Industrieunternehmen ist die "Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)“. Sie ist zwischenzeitlich mit umfassenden neuen technischen und organisatorischen Pflichten für Betreiber entsprechender Anlagen in Kraft getreten. Bundesweit fallen rund 30.000 bis 50.000 Kühlanlagen unter die neue Überwachungspflicht.

Um Legionellen vorzubeugen und die Sicherheit von entsprechenden Anlagen zu gewährleisten, besteht nun unter anderem die Pflicht, Untersuchungen in regelmäßigen Intervallen durchführen zu lassen, einer Anzeige- und Meldepflicht nachzukommen, ein Betriebstagebuch zu führen und eine jährliche Berichterstellung vorzunehmen. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die komplette Stilllegung. Im Detail verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, das verwendete Wasser von Rückkühlwerken und Nassabscheidern mindestens alle drei Monate durch spezialisierte Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Grund für die strenge Regelung ist, dass es in der Vergangenheit durch Bakterien in verunreinigten Rückkühlwerken zu einer Reihe von Krankheitsfällen gekommen ist. Legionellen hatten sich im Wasser der Anlagen vermehrt. Die passiert bei Wassertemperaturen zwischen 20 und 50 Grad am stärksten. Für Menschen besteht eine Gesundheitsgefährdung sobald Wasser, in dem aktive Legionellen leben, vernebelt wird (z. B. in Duschen, Klimaanlagen, Kühltürmen etc.) und legionellenhaltige Wassertröpfchen daraufhin eingeatmet werden. Diese können unter anderem Lungenkrankheiten auslösen, die in schweren Fällen tödlich verlaufen können.

Die Verordnung ergänzt die VDI Richtlinie 2047 und 4250. Die neuen Anforderungen sind verpflichtend einzuhalten und betrifft sowohl Kühltürme in Kraftwerken als auch kleinere Anlagen, die in Industriebetrieben und Bürogebäuden eingesetzt werden.

Sie möchten weitere Details dazu erfahren? Dann melden Sie sich gleich zu unserer passenden Fachtagung an, die in Kürze auf unserer Homepage veröffentlicht wird. Erfahren Sie alles zu den rechtlichen Rahmenbedigungen und Anwendungsbereichen sowie den Pflichtkatalog für Anlagenbetreiber. Überdies erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen der 42. BlmSchV zur Errichtung, Beschaffenheit sowie den Betrieb und der Überwachung von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabschneidern.

Zurück