42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)

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Viele Legionellen-Erkrankungen sind auf Defekte bei Verdunstungskühlanlagen zurückzuführen. Bei Betriebstemperaturen bis 40°C kann es nämlich zu starken Vermehrungen von Legionellen kommen, die durch Tropfen und Aerosolmitriss zu erheblichen Gesundheitsgefahren bis hin zu tödlich verlaufenden Lungenerkrankungen bei Menschen führen können. Der sichere Betrieb von Anlagen ist daher von enormer Bedeutung.

Somit gut, dass im Juni der Bundesrat einer Reihe von umweltrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben zugestimmt hat. Von besonderer Bedeutung für Industrieunternehmen ist die "Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)“. Sie ist zwischenzeitlich mit umfassenden neuen technischen und organisatorischen Pflichten für Betreiber entsprechender Anlagen im August in Kraft getreten. Mit der 42. BImSchV verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, das verwendete Wasser von Rückkühlwerken und Nassabscheidern mindestens alle drei Monate durch spezialisierte Labore mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Eine fachkundige Person muss eine Risikobewertung der Anlage vornehmen und das Wasser regelmäßig in einem Labor untersuchen.

Grund ist, dass Verdunstungskühlanlagen Wasser verdampfen, in dem sich gesundheitsschädliche Bakterien stark vermehren können.

 

Bundesweit fallen rund 30.000 bis 50.000 Kühlanlagen unter die neue Überwachungspflicht. Die Verordnung ergänzt die VDI Richtlinien 2047 und 4250. Die neuen Anforderungen sind verpflichtend einzuhalten und betreffen sowohl Kühltürme in Kraftwerken, Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen, die in Industriebetrieben und Bürogebäuden eingesetzt werden.

Doch was muss jetzt konkret getan werden? Nachfolgend das Wichtigste im Überblick:

  • Alle 3 Monate Legionellen Beprobungen von Zusatz- und Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor
  • Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2 oder VDI 6022 (durch CompediumPlus)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung
  • Festlegung des Referenzwertes für allgemeine Keimzahlen
  • Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches (manuell/digital)
  • Anfertigung von Betriebsanweisungen gemäß Biostoffverordnung

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  • Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen: Gefahrenpotenziale und Risiken
  • Die neue 42. BImSchV – Geltungsbereich und Praxis
  • Verschuldenshaftung – Vertragsgestaltung – strafrechtliche Verantwortung
  • Neue technische und organisatorische Pflichten für Anlagenbetreiber
  • Hygienekriterien bei Planung, Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
  • Probenahme und Nachweis von Legionellen im Kühlwasser
  • Professionelles Ausbruchsmanagement und Maßnahmenkatalog

Die Inhalte werden durch Vorträge, Präsentationen und konkrete Praxisbeispiele von Experten vermittelt und im Rahmen von Diskussionen vertieft.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

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