Trinkwasserverordnung (TrinkwV) kompakt (4h Online-Seminar)
Die wichtigsten Änderungen durch die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) im Überblick!
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Zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) novelliert worden. Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist seit dem 31. März 2023 in Kraft. Zur Neustrukturierung (aus den bisherigen 25 Paragrafen mit 5 Anlagen wurden 72 Paragrafen mit 7 Anlagen) kommen wesentliche Änderungen, die insbesondere die Einführung neuer Qualitätsparameter und strengerer Grenzwerte (PFAS, Halogenessigsäuren, etc.) und die verpflichtende Einführung des Risikomanagements in der Wasserversorgung vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher betreffen. Eine besondere Hervorhebung hat im 7. Abschnitt der Novellierung der Untersuchungsplan erfahren. Der Betreiber - vormals der Unternehmer oder sonstiger Inhaber - ist nunmehr stärker in das technische Verständnis der Betreiberverantwortung eingebunden. Er ist verantwortlich für die Beantwortung der Frage, ob ein vorhandener Untersuchungsplan beibehalten werden kann oder etwaig an veränderte Gegebenheiten anzupassen ist. Der Betreiber einer zentralen oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage hat Untersuchungen nach einem Untersuchungsplan durchzuführen, um kontinuierlich sicherzustellen, dass das Trinkwasser an der Stelle, an der es in die Trinkwasserinstallation übergeben wird, den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entspricht. Explizit wird hierzu auf konkrete Umsetzungsanforderungen aus dem technischen Regelwerk verwiesen.
Lassen Sie sich in diesem Kompakt-Seminar die wichtigsten Änderungen durch die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufzeigen und nahebringen, um insbesondere bestehende Haftungsrisiken für sich und Ihr Unternehmen zukünftig auszuschließen.
Inhalte
Verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher)
Prüfung des Risikomanagements und Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt
Neue Anforderungen bei den Untersuchungspflichten und dem Untersuchungsplan
Neue Qualitätsparameter wie z. B. somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A
Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Chrom und Arsen
Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen bis zum 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen
Neue Informationspflichten der Betreiber
So arbeiten Sie im Seminar:
Die Seminarinhalte werden ausführlich durch Vorträge, Präsentationen, konkrete Beispiele und Diskussionen praxisnah und in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache vermittelt. Sie erhalten digitale Seminarunterlagen mit Hinweisen zu den wichtigsten Änderungen durch die Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Wer sollte teilnehmen:
Dieses Kompakt-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen (z. B. Wasserversorgungswerke, Krankenhäuser, etc.), an Inhaber bzw. Betreiber von Trinkwasserinstallationen (z. B. Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter, Bauträger und Baufirmen), und an sonstige Mitarbeiter aus dem Bereich Facility Management, die sich die wichtigsten Änderungen durch die Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufzeigen und nahebringen lassen wollen.
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Für den erfolgreichen Seminarbesuch benötigen Sie kein spezielles Fachwissen. Allerdings ist es vorteilhaft, wenn Sie bereits in der Vergangenheit mit den Regularien der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) „Berührung“ hatten.
Seminar-Nr.
007060
Gebühr
ab 385,00 € zzgl. MwSt. (siehe besondere Hinweise)
Zeiten
9 - ca. 13 Uhr
Hotelinformationen
Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.
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Referent/in
Hartmut Hardt
Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI) ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte in den Bereichen des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.
Besondere Hinweise
Gebühr Online-Seminar (halbtägig): Einzelbuchung: 435,00 € zzgl. MwSt., Doppel- und Mehrfachbuchung: 385,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare: Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset).
Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.