Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
So setzen Sie die aktuellen Änderungen rechtssicher um!
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Nach einigem Hin und Her ist nunmehr endgültig am 01. Juni 2015 die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten! Mit dem verkürzten Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ zeigt sich bereits, dass der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln für Unternehmen einfacher werden soll.
Die konzeptionell und strukturell neu gestaltete Betriebssicherheitsverordnung weist insbesondere folgende Änderungen auf:
- Neu geregelt: Vorgaben zu ergonomischen und psychischen Belastungen sowie alters- bzw. alternsgerechter Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Aufgewertet: Prüfung von Arbeitsmitteln, Berücksichtigung besonderer Unfallschwerpunkte (z. B. bei Instandhaltung, Betriebsstörungen, Manipulationen oder unsachgemäßer Benutzung)
- Erweitert: Strengere Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Gefährdungsbeurteilung
Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln sind als Schutzziele beschrieben. Der Arbeitgeber ist zukünftig flexibel, welche Maßnahmen er konkret festlegt. Die Schutzziele gelten dabei für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel gleichermaßen, so dass der Bestandsschutz entfällt, wie er bisher z. B. für sog. Altmaschinen galt. Über ggf. erforderliche Maßnahmen zum Nachrüsten muss nun der Unternehmer selbst entscheiden.
Erstmals sind Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zu ergonomischen und psychischen Belastungen beim Verwenden von Arbeitsmitteln enthalten. Damit soll ermöglicht werden, dass auch ältere Beschäftigte arbeitsfähig bleiben und nicht vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden müssen.
Das Thema Prüfungen wurde aufgewertet und neu geregelt, u. a. für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel wie z. B. Krane, für Prüfungen im Explosionsschutz mit Anforderungen an die Prüfer sowie für die Prüfung von Aufzugsanlagen mit einheitlicher Prüffrist von grundsätzlich zwei Jahren und Prüfplakette.
Lassen Sie sich in diesem Seminar die rechtlichen Grundlagen sowie die Auswirkungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung auf den betrieblichen Arbeitsschutz und deren effektive Umsetzung in die Praxis aufzeigen. Erwerben Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen das Grundlagenwissen zur Betriebssicherheitsverordnung und der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen in Ihrem Unternehmen.
Inhalte
Aktuelles in Kürze
- Neue und geänderte Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick
- Rechtsgrundlagen
- Begriffe und Definitionen
- Grundpflichten des Unternehmers
- Bestellung und Beauftragung
- Maßnahmen zur Betriebssicherheit
- Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung
- Ergonomische und psychische Belastungen
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Auswirkungen auf einzelne Arbeitsschutzbereiche
- Anforderungen an Arbeitsstätten
- Anforderungen an Gefahrstoffe
- Anforderungen an den Explosionsschutz
Anforderungen an alle Arbeitsmittel
- Gefährdungsbeurteilung
- Ergreifen von Schutzmaßnahmen
- Betriebsstörungen und Instandhaltungsarbeiten
- Änderung von Arbeitsmitteln
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
- Mitteilungspflichten
- Sonderbestimmungen
Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- Druckanlagen
- Aufzugsanlagen
Sicherheitsunterweisungen
- Unterweisungspflichten
- Organisation der Unterweisung
- Inhalte der Unterweisungen
- Betriebsanweisungen
- Dokumentation
So arbeiten Sie im Seminar:
Die Seminarinhalte werden ausführlich durch Vorträge, Präsentationen, konkrete Beispiele und Diskussionen praxisnah und in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache vermittelt. Sie erhalten umfangreiche Seminarunterlagen mit Fallbeispielen und Hinweisen zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen, Verordnungen und Richtlinien.
Wer sollte teilnehmen:
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die die Bereitstellung bzw. Nutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen entsprechend der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gemäß ihrer Betreiberverantwortung rechtssicher durchführen wollen.
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Für den erfolgreichen Seminarbesuch benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse, denn die Novellierungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Ihnen ausführlich und praxisnah vermittelt. Erste Erfahrungen im Facility Management sind allerdings hilfreich.
Seminar-Nr.
007049
Gebühr
790 €
zzgl. MwSt.
Zeiten
9 - ca. 17 Uhr
Hotelinformationen
Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.
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Referent/in
Hartmut Hardt
Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI) ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte in den Bereichen des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.
Dr. Florian Schrammel
Rechtsanwalt Dr. Florian Schrammel ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner einer bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei für Bau-, Immobilien- und Vergaberecht in München. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am Main und München promovierte Dr. Florian Schrammel zum Architektenrecht. Neben der projektbegleitenden baurechtlichen Beratung liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in der Begleitung komplexer baurechtlicher Prozesse und in der Beratung im Bereich Facility Management. Hier stehen die Vertragsgestaltung und die Gestaltung von Betreiberrichtlinien unter besonderer Beachtung der Betreiberverantwortung im Vordergrund. Seit 2011 ist Dr. Schrammel Lehrbeauftragter der TU München.
Besondere Hinweise
Referenteneinsatz terminabhängig