Die neue Erwerbsminderungsrente
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Krankheit des Arbeitnehmers und die Folgen – die Neuregelungen ab 2019!
Längerfristige schwere Erkrankungen von Arbeitnehmern stellen auch die Arbeitgeber immer wieder vor Probleme. Wiedereingliederungsmaßnahmen sind aufwendig und die Angst vor einem „Abrutschen in Hartz IV“ ist bei vielen Arbeitnehmern weit verbreitet. Hier möchte der Gesetzgeber eingreifen und hat aktuell die Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) aufgewertet.
Das Ziel der Rentenversicherung ist es Menschen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Anspruch nehmen müssen gut abzusichern, wenn sie krankheitsbedingt vorzeitig, oder auch befristet, aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sein können. Die ungeschriebene Garantie einer ausreichenden Rentenhöhe setzt voraus, dass der Versicherte seit Aufnahme seiner Berufstätigkeit ununterbrochen rentenversichert war. Leider ist dieses Ziel in den zurückliegenden Jahren immer weniger erreicht worden. Eine der Ursachen ist in einer regelmäßigen Rentenminderung von 10,8 Prozent zu finden, die der seit 2001 eingeführte Abschlag vom Zugangsfaktor bei Personen, die bei Eintritt der EM-Rente jünger als 60 Jahre – künftig jünger als 62 Jahre – alt sind, ausgelöst hat. Statistisch befindet sich die monatlich erreichbare Bruttorente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Durchschnitt zwischen 750 € und 850 €. Deshalb war es für den Gesetzgeber dringend angezeigt, bei der EM-Rente weitere positive Anpassungen im System vorzunehmen.
Wir werden den Teilnehmern aus der Wirtschaft und den Verwaltungen die gesamte Bandbreite der wichtigen Verbesserungen bei der Rente wegen Erwerbsminderung darstellen.
Inhalte
Inhalt
- Wann erhalte ich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung?
- Was bedeutet der Grundsatz: Prävention vor Rehabilitation vor Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
- Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Verbesserungen sind durch das Rentenpaket 2014 initiiert worden bzw. werden durch die Neuregelungen ab 2019 zu höheren Rentenleistungen führen?
- Wie wirkt sich Hinzuverdienst neben einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente auf die Höhe der Rentenzahlung aus?
- Was geschieht mit dem bisherigen Bestand an Beziehern einer Rente wegen Erwerbsminderung? Sind dort Änderungen möglich?
So arbeiten Sie im Seminar:
Wer sollte teilnehmen:
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Personal- und Sozialabteilungen, Rentenberater, Betriebsräte und Rechtsanwälte
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Seminar-Nr.
302004
Gebühr
790 €
zzgl. MwSt.
Zeiten
9.30 - ca. 17 Uhr
Hotelinformationen
Informationen über das Seminarhotel und Ihre Unterkunftsmöglichkeiten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.
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Referent/in
Wolfgang Wehowsky
Renten- und Sozialexperte
Harald Rihm
Renten- und Sozialexperte
Besondere Hinweise
Referenteneinsatz terminabhängig
Einzelbuchung: 790,00 € zzgl. MwSt., Doppelbuchung: 650,00 € zzgl. MwSt.